ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Installationsservice Superservice (Jänner 2024)

1.Vertragspartner

Vertragspartner ist die Superservice Handelsagentur GmbH., 9020 Klagenfurt, Feschnigstraße 100a, im Folgenden mit Superservice bezeichnet.

2. Vertragsgegenstand

Installation eines Roboter-Rasenmähers

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden, jedoch spätestens mit Erbringung der Leistung durch Superservice.

4. Leistungen von Superservice

Superservice erbringt bei Vereinbarung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Werkleistungen:

  • a) Unterirdisches Abstecken (sofern möglich) des Begrenzungs- bzw. Führungsdrahts (Induktionskabel) gegen einen Pauschalpreis, wobei der Preis nach Größe des Gartens gemäß zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Superservice berechnet wird.
  • b) Montage des jeweiligen Roboter-Rasenmähers (einschließlich, betriebsnotwendiger Grundprogrammierung sowie Einweisung und Testlauf) gegen einen Pauschalpreis gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Superservice.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat folgende Pflichten:

  • 5.1 Prüfung, ob der Roboter Rasenmäher grundsätzlich für das Grundstück geeignet ist.
  • 5.2 Ausfüllen der Planungsunterlage mit Skizze. Die Planungsunterlage ist wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung der Installation (z.B. Bedarf an zusätzlichem Kabel). Eventuell durch falsche Planungsvorlage verursachter Mehraufwand wird separat in Rechnung gestellt.
  • 5.3 Bereitstellung des Roboter Rasenmähers mit dem erforderlichen Installationsmaterial, insbesondere Begrenzungskabel, Fixierhaken, Verbinder und bei Bedarf Verlängerungskabel für den Anschluss der Ladestation.
  • 5.4 Bauseitige Stellung der Netzanschlussdose mit freiem Zugang von außen.
  • 5.5 Freier Zugang für die Installationsarbeiten.
  • 5.6 Mäher muss zum Zeitpunkt der Installation geladen sein.
  • 5.7 Kürzen des Rasens auf max. 4 cm Höhe und Beseitigung von Hindernissen, Steinen usw.
  • 5.8 Bei Trockenheit ist der Rasen vorab zu wässern.
  • 5.9 Anwesenheit zum vereinbarten Termin.
  • 5.10 Unterzeichnung des Abnahme-Installationsprotokolls.
  • 5.11 Kann die Installation vor Ort zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, aufgrund von Pflichtverletzung durch den Kunden, behält sich Superservice vor bis zu 100% des Installationspreises in Rechnung zu stellen.
  • 5.12 Unterirdische Installation: Nur auf Rasenflächen möglich. Bereits vorhandene Elektroleitungen müssen mind. 30 cm unterhalb der Grasnarbe verlaufen.

6. Umbuchung und Stornierung

Wird auf Kundenwunsch die terminierte Installation verschoben oder abgesagt, behält sich Superservice vor dem Kunden folgendes zu berechnen:

6.1 Bei Stornierung
Bis 24 Stunden vor Termin: 50% des Installationspreises Weniger als 24 Stunden vor Termin: 100% des Installationspreises

6.2 Bei Umbuchung
Bis 24 Stunden vor Termin: 25% des Installationspreises Weniger als 24 Stunden vor Termin: 35% des Installationspreises

6.3 Wetterbedingungen
Bei Unwetter (starkem Regen, Sturm, etc.) muss der Termin verschoben werden. Die Beurteilung der Wetterverhältnisse obliegt allein den Technikern der Superservice Handelsagentur.

6.4 Aus wirtschaftlichen Gründen ist es der Superservice Handelsagentur vorbehalten, Aufträge auch abzulehnen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die vereinbarte Installationspauschale vergütet die Installation mit dem jeweiligen Roboter Rasenmäher beiliegenden Installationsmaterial (Begrenzungskabel, Haken, Verbinder, Niederspannungsanschlusskabel für die Ladestation) sowie die Inbetriebnahme und Einweisung.

7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftrags-erledigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug auf das angegebene Konto zu bezahlen.

7.3 Etwaige Beanstandungen der Rechnungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

8. Garantie-Gewährleistung

8.1 Bei fehlerhafter Ausführung der Werkleistungen nach Ziffer 4 kann der Kunde von Superservice Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises und, sofern Superservice den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Diese Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden gegenüber Superservice 6 Monate ab Abnahme zu.

8.2 Für eventuelle nicht durch Superservice in Rechnung gestellte Zusatzleistungen übernimmt Superservice keinerlei Haftung/Gewährleistung.

9. Installation

Es wird keine Haftung übernommen:
9.1. bei Beschädigung des Rasens durch Vertikutieren.
9.2. bei Beschädigung von Leitungen und Kabeln die nicht in ordnungsgemäßer Tiefe verlegt wurden.
9.3. bei kurzzeitiger Beschädigung der Rasenoberfläche durch Schnitt in die Oberfläche.

10.Datenschutz

Superservice wird die personenbezogene Daten, die Sie zur Durchführung des Installationsservice bereit gestellt haben, nicht an Dritte weitergeben. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist automatisch gelöscht. Nähere Infos dazu unter: www.verlegungen.at